Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhotel Lerchenberghof (Beherbergungsbetrieb)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes (Hotelaufnahmevertrag).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohneinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind die H&L Verwaltungs GbR (Betreibergesellschaft des Landhotel Lerchenberghof) und der Kunde (Gast). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3 Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohneinheiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3 Der Beherbergungsbetrieb kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Wohneinheiten, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohneinheit und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes erhöht.

3.4 Rechnungen des Beherbergungsbetriebes sind innerhalb 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.

3.5 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, jedoch nicht verpflichtet dazu.

3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und NoShow)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Beherbergungsbetriebes in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Textform ausübt.

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnungseinheiten hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Wohneinheiten anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Beherbergungsbetrieb die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

4.4 Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

5. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

5.2 Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmer- und Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohneinheiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Wohnungseinheiten stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Beherbergungsbetriebes spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnungseinheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Systemlistenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

7. Haftung des Berherbergungsbetriebes

7.1 Die Betreibergesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Betreibergesellschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Wohneinheitenpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Beherbergungssafe aufbewahrt werden.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Objektes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Beherbergungsbetriebes.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

H&L Verwaltungs GbR, Betreibergesellschaft Landhotel Lerchenberghof

Stand: Januar 2022

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